Der Stadtrat beschließt den Erlass der folgenden, angepassten Förderrichtlinie für Vereine / gemeinnützige Organisation:
Die Stadt Leutershausen fördert im Sinne einer aktiven Daseinsvorsorge im
Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemeinnützige Investitionen
und Aktivitäten örtlicher, gemeinnütziger Organisationen. Die Förderung
wirtschaftlicher/gewerblicher Vorhaben im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist
ausgeschlossen.
Die Förderung durch die Stadt Leutershausen ist ergänzend und subsidiär, d.h.
es wird immer ein Eigenanteil erwartet. Die Förderung darf nur nachgewiesene
Finanzierungslücken decken und kommt nicht in Betracht, wenn der Finanzbedarf
anderweitig gedeckt werden kann. Dies stellt sicher, dass Mittel für die
Projekte verwendet werden, die sie am dringendsten benötigen und ohne
städtische Unterstützung nicht umgesetzt werden könnten.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sie wird im Rahmen dieser
Richtlinien und der verfügbaren Mittel gewährt. Die Förderung beträgt im
Regelfall maximal 5.000,00 € als Zuschuss.
Förderanträge sind grundsätzlich bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres
schriftlich an die Stadt Leutershausen zu richten. Über die Anträge
entscheidet der Stadtrat im Regelfall in der nächstmöglichen Sitzung im Juli
eines jeden Jahres, spätestens jedoch bis zum 30. September.
Nach dem 30. Juni eingehende Eilanträge können in Ausnahmefällen im
Antragsjahr berücksichtigt werden, wenn im Antrag konkret begründet wird,
warum eine Antragstellung bis zum 30. Juni nicht möglich war und warum eine
Entscheidung im Antragsjahr dringend geboten ist. Eilanträge zur Entscheidung
vor dem 30. Juni, können in Ausnahmefällen ebenfalls berücksichtigt werden,
wenn im Antrag konkret begründet wird, warum die Antragstellung im Vorjahr
nicht möglich war und warum eine Entscheidung vor dem 30. Juni dringend
geboten ist. Über Eilanträge entscheidet der Stadtrat in begründeten Fällen in
der nächsten, spätestens in der übernächsten Stadtratssitzung.
Dem Förderantrag sind zwingend beizufügen:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des/der Antragstellers/in
- Finanzierungsplan nebst Deckungslücke, Eigenanteil und Darstellung der
Gesamtfinanzierung
- Angebote im Falle externer Leistungen
- Projektbeschreibung auf maximal zwei DIN A4 Seiten (Wer-Was-Wann-Warum-
Nutzen für das Gemeinwohl, Verbindung zum Vereins-/Organisationszweck,
Umsetzung, Zeitplan, verantwortliche/r Ansprechpartner/in)
- Verbindliche Erklärung, dass und warum keine andere Finanzierungsquelle in
Betracht kommt
- Bankverbindung
Die Stadt Leutershausen behält sich ausdrücklich vor, nicht vollständige
Anträge bereits aus diesem Grund abzulehnen.
Bis zum 31. Oktober des Folgejahres sind vollständige Verwendungsnachweise an
die Stadt Leutershausen zu übermitteln. Bei Nichteinreichung kann die
Förderung zurückgefordert werden.
Die Förderrichtlinien gelten für Anträge ab dem 01.01.2021.
Die Förderrichtlinien für Vereine / gemeinnützige Organisationen werden auf der Homepage der Stadt Leutershausen veröffentlicht.
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