Förderrichtlinien für Vereine

Förderrichtlinien für Vereine

29.01.2021

 

Auszug aus dem Beschlussbuch

Der Stadt Leutershausen

 

Sitzungstag: 26.01.2021

 

 

Gremium: Stadtrat

 

 

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

 

Förderrichtlinien für Vereine

 

 

 

Der Stadtrat beschließt den Erlass der folgenden, angepassten Förderrichtlinie für Vereine / gemeinnützige Organisation:

 

Die Stadt Leutershausen fördert im Sinne einer aktiven Daseinsvorsorge im

Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemeinnützige Investitionen

und Aktivitäten örtlicher, gemeinnütziger Organisationen. Die Förderung

wirtschaftlicher/gewerblicher Vorhaben im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist

ausgeschlossen.

 

Die Förderung durch die Stadt Leutershausen ist ergänzend und subsidiär, d.h.

es wird immer ein Eigenanteil erwartet. Die Förderung darf nur nachgewiesene

Finanzierungslücken decken und kommt nicht in Betracht, wenn der Finanzbedarf

anderweitig gedeckt werden kann. Dies stellt sicher, dass Mittel für die

Projekte verwendet werden, die sie am dringendsten benötigen und ohne

städtische Unterstützung nicht umgesetzt werden könnten.

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sie wird im Rahmen dieser

Richtlinien und der verfügbaren Mittel gewährt. Die Förderung beträgt im

Regelfall maximal 5.000,00 € als Zuschuss.

 

Förderanträge sind grundsätzlich bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres

schriftlich an die Stadt Leutershausen zu richten. Über die Anträge

entscheidet der Stadtrat im Regelfall in der nächstmöglichen Sitzung im Juli

eines jeden Jahres, spätestens jedoch bis zum 30. September.

 

Nach dem 30. Juni eingehende Eilanträge können in Ausnahmefällen im

Antragsjahr berücksichtigt werden, wenn im Antrag konkret begründet wird,

warum eine Antragstellung bis zum 30. Juni nicht möglich war und warum eine

Entscheidung im Antragsjahr dringend geboten ist. Eilanträge zur Entscheidung

vor dem 30. Juni, können in Ausnahmefällen ebenfalls berücksichtigt werden,

wenn im Antrag konkret begründet wird, warum die Antragstellung im Vorjahr

nicht möglich war und warum eine Entscheidung vor dem 30. Juni dringend

geboten ist. Über Eilanträge entscheidet der Stadtrat in begründeten Fällen in

der nächsten, spätestens in der übernächsten Stadtratssitzung.

 

Dem Förderantrag sind zwingend beizufügen:

 

- Nachweis der Gemeinnützigkeit des/der Antragstellers/in

- Finanzierungsplan nebst Deckungslücke, Eigenanteil und Darstellung der

Gesamtfinanzierung

- Angebote im Falle externer Leistungen

- Projektbeschreibung auf maximal zwei DIN A4 Seiten (Wer-Was-Wann-Warum-

Nutzen für das Gemeinwohl, Verbindung zum Vereins-/Organisationszweck,

Umsetzung, Zeitplan, verantwortliche/r Ansprechpartner/in)

- Verbindliche Erklärung, dass und warum keine andere Finanzierungsquelle in

Betracht kommt

- Bankverbindung

 

Die Stadt Leutershausen behält sich ausdrücklich vor, nicht vollständige

Anträge bereits aus diesem Grund abzulehnen.

Bis zum 31. Oktober des Folgejahres sind vollständige Verwendungsnachweise an

die Stadt Leutershausen zu übermitteln. Bei Nichteinreichung kann die

Förderung zurückgefordert werden.

 

Die Förderrichtlinien gelten für Anträge ab dem 01.01.2021.

 

Die Förderrichtlinien für Vereine / gemeinnützige Organisationen werden auf der Homepage der Stadt Leutershausen veröffentlicht.

 

 

 

 


 

 

Für die Richtigkeit des Auszuges

Stadt Leutershausen, den 29.01.2021

 

 

Markus Liebich

1. Bürgermeister