1. Änderung BBPlan 43 Gewerbegebiet Leutershausen-Ost

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Gewerbegebiet Leutershausen erfolgt aufgrund Rücknahme einer überplanten Fläche .

Das Gewerbegebiet liegt nördlich der Staatsstraße 2246 am nordöstlichen Ortsrand von Leutershausen. Südlich der Staatsstraße auf Höhe des Wohnbaugebietes "Kienberg I" wurde eine Fläche für Regenrückhaltung festgesetzt. Eine Teilfläche der Flurstücke Nr. 789, 790 und 791 Gemarkung Leutershausen liegt unter anderem im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 Gewerbegebiet "Leutershausen-Ost". Diese Fläche ist als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Diese Teilfläche soll im Zuge des Bebauungsplans Nr. 44 "Kienberg II" überplant werden. Aus diesem Grund werden die o. g. Teilflächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 Gewerbegebiet "Leutershausen-Ost" herausgenommen. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen. Die textlichen Festsetzungen werden nicht geändert.
Da die beabsichtigte Änderung nicht die Grundzüge der Planung berührt, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch.

 

DOKUMENTE:

Bekanntmachung über die 1. Änderung - Einladung Bürgerbeteiligung
Planstand
Begründung
Bekanntmachung Satzungsbeschluss (erfolgt am 17.11.2017 im Amtsblatt)