Kommunalunternehmen Leutershausen
Der Stadtrat Leutershausen hat mit Beschluss vom 04.04.2017 die Satzung für das Kommunalunternehmen Leutershausen beschlossen.
Die entsprechende Unternehmenssatzung ist mit dem 20.05.2017 in Kraft getreten.
Gemäß § 2 der Unternehmenssatzung wurden dem Kommunalunternehmen folgende Aufgaben übertragen:
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die Versorgung des Stadtgebiets mit Trinkwasser;
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die Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet;
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die Versorgung des Stadtgebiets mit Energie, insbesondere Strom;
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die Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung für die Stadt Leutershausen; hierzu gehört insbesondere:
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Entwicklung und Baureifmachung von Wohn- und Gewerbeflächen im
Gebiet der Stadt Leutershausen mit insbesondere Erwerb, Tausch, Sanierung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden,
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Werbung für den Wirtschaftsstandort Leutershausen,
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Hilfestellung für ansässige und ansiedlungsinteressierte Gewerbebetriebe durch Beratung und Vermittlung geeigneter Gewerbeflächen;
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die Errichtung von Telekommunikationsanlagen im Stadtgebiet; dazu gehört insbesondere die Verlegung von Leerrohren und Glasfaserkabeln zur Breitbandversorgung der Einwohner sowie die Verpachtung dieser Anlagen an Betreiber;
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die Erbringung von Dienstleistungen für die Stadt Leutershausen, insbesondere das Akquirieren von Fördermitteln und Leistungen im Bereich der Projektsteuerung und des Datenschutzes.
Weitere Inhalte können Sie der Unternehmenssatzung entnehmen.
Unternehmenssatzung Kommunalunternehmen