BBPlan Nr. 44 "Kienberg II"

Der Stadtrat Leutershausen hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kienberg II“ beschlossen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Voraussetzung für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes in Leutershausen gem. § 4 BauNVO auf einer Fläche von rund 5,6 ha geschaffen werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Leutershausen sieht im räumlichen Geltungsbereich des Baugebietes Flächen für die Landwirtschaft vor. Somit wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert.

 

Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 44 "Kienberg II" lagen mit Begründung und Umweltbericht zur Vorinformation bei der Stadt Leutershausen in der Zeit vom 07. August 2017 bis einschließlich 07. September 2017 aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 28.07.2017 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In der gleichen Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) behandelt und abgewogen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 "Kienberg II" wurde entsprechend überarbeitet. Die Verwaltung legt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Kienberg II“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan (je in der Fassung vom 17.10.2017) sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (in der Fassung vom 09.08.2016) und Lärmschutzgutachten (vom 10.10.2017) zur Beschlussfassung vor.

 

DOKUMENTE

 

Bekanntmachung Billigungsbeschluss BPlan
Bekanntmachung Billigungsbeschluss FNP
Offfenlegung Planstand
Begründung BBPlan
Grünordnungsplan
Umweltbericht
SAP Sepzielle Artenschutzrechtliche Prüfung