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Öffentliche Mitteilung Grundstücksvergabe Kienberg II Richtlinien

07.03.2023
Vorschaubild zur Meldung: Öffentliche Mitteilung Grundstücksvergabe Kienberg II Richtlinien

Die Stadt Leutershausen beabsichtigt den Verkauf von 12 Baugrundstücken im Baugebiet Kienberg II. Die Vermarktung der Grundstücke findet am Donnerstag, den 16.03.2023 um 15:00 Uhr in der alten Turnhalle in Form einer Verlosung statt. Der Gewinner des Loses unterschreibt der Stadt einen Vorvertrag über den Erwerb des Grundstückes. Eine Rückgabe bzw. Rücktritt vom Vertrag vor der Beurkundung ist mit Bearbeitungskosten in Höhe von 2.000,- € verbunden.

 

Verlosung

 

Alle Teilnehmer der Verlosung müssen volljährig sein. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern obliegt es der Entscheidung der Bewerber, wer von ihnen an der Verlosung teilnimmt. Es ist auch eine gemeinsame Teilnahme möglich. Eine doppelte Teilnahme ist ausgeschlossen. Es gilt der Grundsatz, dass der Antragsteller, Gewinner des Losverfahrens auch der Vertragspartner der Stadt wird. Eigentümer eines unbebauten Bauplatzes im Stadtgebiet Leutershausen sind von der Verlosung ausgeschlossen. Falschangaben können zu einer Verweigerung der Zustimmung des Grundstückskaufes durch den Stadtrat führen. Abweichungen sind nur mit Zustimmung  der Stadt möglich, auf die Zustimmung besteht kein Rechtsanspruch.

 

 

Die Verlosung wird wie folgt durchgeführt:

 

Am 16.03.2023 kann sich jeder interessierte Bürger  in der „Alten Turnhalle „ zur Verlosung anmelden. Jeder zugelassene Bewerber hat nur ein Los im Lostopf. Der erste gezogene Bewerber hat die Auswahl unter allen Grundstücken; der jeweils Nächstgezogene nur noch die Auswahl auf die verbliebenen Grundstücke. Sobald alle Bauplätze ausgelost bzw. ausgewählt wurden, endet das Losverfahren. Aus den verbleibenden Bewerbern wird eine Warteliste ausgelost.

 

 

Verkaufskonditionen, Baupflicht und Grundstücksübergang

 

Der Kaufpreis von 170 €/m² des jeweiligen Grundstückes ist im Vorfeld des Losverfahren öffentlich bekanntgegeben worden. Zuzüglich des Grundstückspreises/m² werden noch pro Grundstück Kosten für die Zisterne und einem Kontrollschacht in Höhe von 6.000,-€  fällig.

Wird das Grundstück von einem gezogenen Bewerber ohne Verschulden der Gemeinde nicht innerhalb von 12 Wochen nach Beschluss des Gemeinderates durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages beurkundet, rückt der Bewerber der Warteliste nach.

 

Ein Weiterverkauf eines nicht bebauten Grundstückes darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde in Ausnahmefällen (entscheidet der Stadtrat) erfolgen. Der Stadt Leutershausen steht im Falle eines möglichen Weiterverkaufes ein Rückkaufsrecht zu den ursprünglichen Bedingungen zu, welches die Gemeinde annehmen kann, aber nicht muss. Der Rückkaufpreis entspricht dann dem jeweiligen Verkaufspreis ohne Verzinsung. Die Kosten des Rückkaufs hat der jeweilige Verkäufer zu tragen, das heißt, der jetzige Käufer des Grundstückes

 

Der Kaufvertrag enthält einen Baupflicht, auf deren Grundlage sich der jeweilige Erwerber bindend verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau zu beginnen und innerhalb von 5 Jahren, gerechnet ab Übergang von Besitz und Lasten auf dem Kaufgegenstand ein bezugsfertiges Wohngebäude zu errichten.

 

Für den Fall, dass die Baupflicht nicht eingehalten wird oder die Veräußerung ohne die Zustimmung der Stadt erfolgt, steht der Stadt ein durch Vormerkung gesichertes Wiederkaufsrecht zu.

 

Die notarielle Beurkundung der Kaufverträge wird von der Verwaltung vorbereitet und vom Notariat Anderle & Dietrich in Ansbach, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Stadtrat durchgeführt.

 

Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Bauverwaltung:

Bauamtsleiter Herr Trammer  09823 951 777

Herrn Weber 09823951 27 oder Herrn Krumbholz 09823951-26

 

 

Die markierten Flächen stehen zum Verkauf.

 

 

 

Leutershausen, den 02.02.2023

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. M. Liebich

1. Bürgermeister

 

 

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Mitteilung Grundstücksvergabe Kienberg II Richtlinien

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