Kommunalunternehmen Leutershausen
Der Stadtrat Leutershausen hat mit Beschluss vom 04.04.2017 die Satzung für das Kommunalunternehmen Leutershausen beschlossen.
Die entsprechende Unternehmenssatzung ist mit dem 20.05.2017 in Kraft getreten.
Gemäß § 2 der Unternehmenssatzung wurden dem Kommunalunternehmen folgende Aufgaben übertragen:
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die Versorgung des Stadtgebiets mit Trinkwasser;
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die Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet;
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die Versorgung des Stadtgebiets mit Energie, insbesondere Strom;
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die Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung für die Stadt Leutershausen; hierzu gehört insbesondere:
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Entwicklung und Baureifmachung von Wohn- und Gewerbeflächen im
Gebiet der Stadt Leutershausen mit insbesondere Erwerb, Tausch, Sanierung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden,
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Werbung für den Wirtschaftsstandort Leutershausen,
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Hilfestellung für ansässige und ansiedlungsinteressierte Gewerbebetriebe durch Beratung und Vermittlung geeigneter Gewerbeflächen;
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die Errichtung von Telekommunikationsanlagen im Stadtgebiet; dazu gehört insbesondere die Verlegung von Leerrohren und Glasfaserkabeln zur Breitbandversorgung der Einwohner sowie die Verpachtung dieser Anlagen an Betreiber;
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die Erbringung von Dienstleistungen für die Stadt Leutershausen, insbesondere das Akquirieren von Fördermitteln und Leistungen im Bereich der Projektsteuerung und des Datenschutzes.
Weitere Inhalte können Sie der Unternehmenssatzung entnehmen.